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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

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Martin Schomaker führt die R. STAHL AG als Alleinvorstand. Aufgrund seines Studiums und beruflichen Werdegangs ist er ein ausgewiesener Experte insbesondere in kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Belangen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt.

Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll, ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt diese und beschließt ob stellvertretende Mitglieder oder ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden sollen. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäfts­ordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Der Vorsitzende entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.

Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen einzelner Aufsichtsratsmitglieder.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats ca. zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat eine Woche vor seiner Sitzung.

Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu verfassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzt und besteht aus neun Mitgliedern. Drei Mitglieder sind als Vertreter der Arbeitnehmerseite bestellt, die anderen sechs repräsentieren die Anteilseigner. Von den sechs Mitgliedern der Kapitalseite sind wiederum drei aus dem Kreis der Gründerfamilie.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre der im Geschäftsbericht abgedruckt ist. Weiterhin liegt er in der Hauptversammlung aus und wird auf Verlangen verlesen.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mindestens einmal pro Woche mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Zur Verteilung der Kompetenzen hat der Aufsichtsrats zwei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss (Audit Committee) sowie den Verwaltungsausschuss.

Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er bereitet diesbezügliche Entscheidungen des Aufsichtsrats vor und gibt Empfehlungen für die Beschlussfassungen.

Der Prüfungsausschuss hat sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen getroffen. Ihm gehören die Herren Eberhard Knoblauch (Vorsitzender), Heinz Grund, Josef Kurth und Hans-Volker Stahl an.

Der Verwaltungsausschuss bereitet die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor und unterbreitet Vorschläge für die jeweilige Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands. Weiterhin ist er unter Berücksichtigung der getroffenen Beschlüsse des Aufsichtsrats beauftragt und ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands zu regeln.

Der Verwaltungsausschuss hat 2011 eine Sitzung abgehalten. Seine Mitglieder sind die Herren Hans-Volker Stahl als Vorsitzender, Eberhard Knoblauch, Josef Kurth und Frau Monika Weidmann.

 Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats